Diplomas de Español como Lengua Extranjera (DELE)

Die Diplomas de Español como Lengua Extranjera (DELE) sind offizielle Zertifikate zum Nachweis spanischer Sprachkenntnisse, die das Instituto Cervantes im Namen des spanischen Ministeriums für Erziehung und Wissenschaft vergibt. Die Prüfungen zum Erwerb dieser Zertifikate werden für Schüler in verschiedenen Schwierigkeitsgraden angeboten.

Prüfungen:
Diploma de Español A1
Diploma de Español A2
Diploma de Español Nivel Inicial B1
Diploma de Español Nivel Intermedio B2

DELE Mai 2010
21. Mai 2010: schriftliche Prüfungen für
die Niveaus B1 und B2
22. Mai 2010: schriftliche Prüfungen für die Niveausl A1 und A2
21./22. Mai: mündliche Prüfungen
Anmeldefrist: 21.04.2010

Auf Anfrage Prüfungstermin im August 2009
21.-22. August 2009
Anmeldefrist: 13.-31. Juli 2009

DELE November 2009
Freitag, 13. November 2009: schriftliche Prüfungen für
Nivel Inicial, Nivel Intermedio und Nivel Superior
Freitag, 13. November 2009: schriftliche Prüfungen für Nivel A1
Freitag und Samstag, 13.-14. November: mündliche Prüfungen
Anmeldefrist: 01.09.-16.10.09


Nächstgelegener Prüfungsort:
München
Instituto Cervantes München
Alfons-Goppel-Str. 7
80539 München
Tel.: 089-2907180
Fax: 089-2932 17
dele@cervantes-muenchen.de
http://www.cervantes-muenchen.de

Prüfungsgebühren:

Zukünftig erhalten Schülerinnen und Schüler bayerischer Gymnasien die Möglichkeit, zu den Prüfungsterminen im Mai eines jeweiligen Jahres die Prüfungen zu ermäßigten Schülerpreisen abzulegen. Die Preise für den Mai 2010 finden sich in Klammern:

A1: 83,- (50 €)
A2: 98,- (55 €)
B1: 138,- (60 €)
B2: 149,- (75 €)

Voraussetzungen für die Einschreibung:
Bitte beachten Sie, dass folgende Voraussetzungen zu erfüllen sind, wenn Sie an einer DELE-Prüfung teilnehmen möchten:

  1. Vorlage eines Nachweises (in Kopie) über die Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Amtssprache nicht Spanisch ist.
  2. Staatsangehörige eines spanischsprachigen Landes können sich einschreiben, wenn zwei von folgenden Bedingungen erfüllt werden:
    1. Spanisch ist die Muttersprache nur eines Elternteils,
    2. Spanisch ist nicht die ursprünglich erlernte Sprache,
    3. Spanisch ist nicht die übliche Umgangssprache,
    4. Spanisch war nicht gänzlich oder teilweise Unterrichtssprache in Ihrer Grundschule und/oder weiterführenden Schule.
  3. Die Anmeldeunterlagen und die Prüfungsgebühren müssen unter Einhaltung der Anmeldefrist bei dem Zentrum, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, eingegangen sein.

Für weitere Informationen bitte an Herrn Schweizer und Herrn Zitzelsberger wenden.

 

Sagrada Familia - Barcelona